
Wie heise und diverse Blogs bereits berichtet haben, ist es rechtlich notwendig für Webseiten, die mit Google Analytics Statistiken aufführen, eine entsprechende Klausel in den Nutzungsbestimmungen aufzuführen.
Bequem dabei ist es, dass bereits in den Google Analytics Bedinungen unter Punkt 8.1 “Datenschutz” der entsprechende Abschnitt kopiert werden darf.
Das schreit wohl wieder nach einer neuen Abmahnwelle.
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Ja sollte man wirklich drauf aufpassen ich habe vor einiger Zeit das ganze aus meinen Seiten rausgehauen.
Danke für den Hinweis!
Habe es auch zu meinem Impressum hinzugefügt.