Google Analytics Klausel
6. Oktober 2008
maTTes
Blog
5 Kommentare »

Wie heise und diverse Blogs bereits berichtet haben, ist es rechtlich notwendig für Webseiten, die mit Google Analytics Statistiken aufführen, eine entsprechende Klausel in den Nutzungsbestimmungen aufzuführen.
Bequem dabei ist es, dass bereits in den Google Analytics Bedinungen unter Punkt 8.1 “Datenschutz” der entsprechende Abschnitt kopiert werden darf.
Das schreit wohl wieder nach einer neuen Abmahnwelle.



am 6. Oktober 2008 um 10:32
Ja sollte man wirklich drauf aufpassen ich habe vor einiger Zeit das ganze aus meinen Seiten rausgehauen.
am 8. Oktober 2008 um 12:39
Danke für den Hinweis!
Habe es auch zu meinem Impressum hinzugefügt.
am 9. Dezember 2010 um 15:14
Danke! Genau danach habe ich gerade gegoogelt und bei dir habe ich den richtigen Link gefunden.
*Zack* ist direkt in meinem Blog eingebaut.
am 7. März 2011 um 14:24
ist Google-Analytics nun erlaubt oder kann man sich eine Abmahnung einfangen, irgendwie streiten sich hier ja die Geister.
am 9. März 2011 um 12:45
Mithilfe der Klausel wirds zumindest weniger rechtliche Probleme geben.
Mir war das ganze sowieso zu heikel, daher benutze ich nun seit längerem Piwik.