Google Analytics Klausel

Wie heise und diverse Blogs bereits berichtet haben, ist es rechtlich notwendig für Webseiten, die mit Google Analytics Statistiken aufführen, eine entsprechende Klausel in den Nutzungsbestimmungen aufzuführen.

Bequem dabei ist es, dass bereits in den Google Analytics Bedinungen unter Punkt 8.1 „Datenschutz“ der entsprechende Abschnitt kopiert werden darf.

Das schreit wohl wieder nach einer neuen Abmahnwelle.

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5 Antworten zu Google Analytics Klausel

  1. Justin sagt:

    Ja sollte man wirklich drauf aufpassen ich habe vor einiger Zeit das ganze aus meinen Seiten rausgehauen.

  2. steffen sagt:

    Danke für den Hinweis!

    Habe es auch zu meinem Impressum hinzugefügt.

  3. Franzi sagt:

    Danke! Genau danach habe ich gerade gegoogelt und bei dir habe ich den richtigen Link gefunden.

    *Zack* ist direkt in meinem Blog eingebaut.

  4. Thorsten sagt:

    ist Google-Analytics nun erlaubt oder kann man sich eine Abmahnung einfangen, irgendwie streiten sich hier ja die Geister.

  5. maTTes sagt:

    Mithilfe der Klausel wirds zumindest weniger rechtliche Probleme geben.
    Mir war das ganze sowieso zu heikel, daher benutze ich nun seit längerem Piwik.

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